Generalausschreibung 2013
Die Rennserie besteht aus drei international ausgetragenen Einzelveranstaltungen. Die Veranstaltungen sind finanziell, juristisch und sportlich unabhängig. Alle Rennen werden nach der Generalausschreibung und dem Reglement der UCI durchgeführt.
Das Gesamtergebnis setzt sich aus der Punktevergabe von drei Seeding Runs und drei Finalläufen zusammen. Die aktuelle Rangliste wird auf www.ixsdownhillcup.com geführt. Die Rennen sind offen für Lizenz- und Hobbyfahrer und dienen besonders der Nachwuchsförderung.
Meldungen der Teilnehmer
Die Anmeldung zu den jeweiligen Rennen erfolgt online über das Anmeldeformular auf www.ixsdownhillcup.com. Die Meldung muss in jedem Fall das Geburtsdatum und bei Lizenzfahrern den UCI Code enthalten.
Bei nichtlizenzierten Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei der Anmeldung vorliegen und bei der Startnummernausgabe abgegeben werden.
Bei nichtlizenzierten Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bei der Anmeldung vorliegen und bei der Startnummernausgabe abgegeben werden.
Meldeschluss
Anmeldeschluss und Einzahlungsschluss ist jeweils am Freitag eine Woche vor dem jeweiligen Rennen. Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes! Bei zu vielen Meldungen behalten sich die Veranstalter vor, die Anmeldung zu einem früheren Zeitpunkt zu schließen. Ein Anspruch auf Nachmeldung vor Ort besteht nicht.
Die Anmeldung wird erst mit dem Abschluss des Anmeldevorgangs und der darin integrierten PayPal Zahlung gültig. Bei erfolgreicher Anmeldung und Zahlung über die Onlineanmeldung auf www.ixsdownhillcup.com wird an die dort angegebene E-Mail Adresse eine Bestätigung geschickt.
Startgebühren/Transportgeld
Bei Anmeldungen, bis eine Woche vorher, beträgt die Startgebühr inklusive der Transportpauschale 75,- CHF.
Bei Nachmeldungen beträgt die Startgebühr inkl. der Transportpauschale 90,- CHF , dies entspricht also einer Nachmeldegebühr von 15,- CHF.
Die Gebühr für die Überweisung der Startgelder trägt in jedem Fall der Teilnehmer.
Bei Anmeldungen, bis eine Woche vorher, beträgt die Startgebühr inklusive der Transportpauschale 75,- CHF.
Bei Nachmeldungen beträgt die Startgebühr inkl. der Transportpauschale 90,- CHF , dies entspricht also einer Nachmeldegebühr von 15,- CHF.
Die Gebühr für die Überweisung der Startgelder trägt in jedem Fall der Teilnehmer.
Startnummern
Die Startnummern werden zu jedem Rennen neu vergeben. Die Startnummern müssen immer vorn am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Sie dürfen nicht in Form und Größe verändert werden.
Die Startnummern werden für die vorangemeldeten Fahrer reserviert und nach UCI-Ranking und iXS Swiss Downhill Cup Wertung vergeben.
Es wird keine zusätzliche Werbung auf den Nummern geduldet.
Die Startnummern werden zu jedem Rennen neu vergeben. Die Startnummern müssen immer vorn am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Sie dürfen nicht in Form und Größe verändert werden.
Die Startnummern werden für die vorangemeldeten Fahrer reserviert und nach UCI-Ranking und iXS Swiss Downhill Cup Wertung vergeben.
Es wird keine zusätzliche Werbung auf den Nummern geduldet.
Startberechtigung
Die Rennen sind für alle Lizenzklassen offen. Hobbyklassen fahren in separaten Rennen.
Die Rennen sind für alle Lizenzklassen offen. Hobbyklassen fahren in separaten Rennen.
Startabstände
Die Startabstände betragen 30 Sekunden, außer im Rennlauf bei den besten zehn der Lizenz Herren, dort beträgt das Startintervall eine Minute.
Die Startabstände betragen 30 Sekunden, außer im Rennlauf bei den besten zehn der Lizenz Herren, dort beträgt das Startintervall eine Minute.
Startreihenfolge
Die Startzeiten werden mindestens eine Stunde vor Rennbeginn vom ausrichtenden Veranstalter kommuniziert. Die vor Ort ausgehängten Startzeiten sind verbindlich, bei Verschiebungen oder Unterbrechungen des Rennverlaufes wird die Reihenfolge der Startliste eingehalten.
Die Startreihenfolge bei den Finalläufen richtet sich nach den Ergebnissen des Seeding Runs. Die Reihenfolge im Seeding Run richtet sich nach dem jeweils momentanen UCI-Ranking und dem Gesamtstand der Serie.
Die Startzeiten werden mindestens eine Stunde vor Rennbeginn vom ausrichtenden Veranstalter kommuniziert. Die vor Ort ausgehängten Startzeiten sind verbindlich, bei Verschiebungen oder Unterbrechungen des Rennverlaufes wird die Reihenfolge der Startliste eingehalten.
Die Startreihenfolge bei den Finalläufen richtet sich nach den Ergebnissen des Seeding Runs. Die Reihenfolge im Seeding Run richtet sich nach dem jeweils momentanen UCI-Ranking und dem Gesamtstand der Serie.
Rote Flagge
Wird ein Zeitlauf eines Teilnehmers durch eine rote Flagge unterbrochen, so ist dies vom Teilnehmer dem Zielkommissär unverzüglich mitzuteilen.
Bei einer Wiederholung des Zeitlaufes hat sich der Teilnehmer unverzüglich ohne Veränderungen am Sportgerät zum Start zu begeben. Die neue Startzeit wird vom Startkommissär kommuniziert.
Wird ein Zeitlauf eines Teilnehmers durch eine rote Flagge unterbrochen, so ist dies vom Teilnehmer dem Zielkommissär unverzüglich mitzuteilen.
Bei einer Wiederholung des Zeitlaufes hat sich der Teilnehmer unverzüglich ohne Veränderungen am Sportgerät zum Start zu begeben. Die neue Startzeit wird vom Startkommissär kommuniziert.
Klasseneinteilung
| Licence-Categories: | Free-Categories: | ||||||||||||||
| Elite Men: | Jahrgang 1996 - 1984 | Men: | Jahrgang 1994 - 1984 | ||||||||||||
| Elite Women: | Jahrgang 1996 und älter | Women: | Jahrgang 1998 und älter | ||||||||||||
| U17 male: | Jahrgang 1998 - 1997 | Junior male: | Jahrgang 1998 - 1995 | ||||||||||||
| Masters: | Jahrgang 1983 und älter | Senior: | Jahrgang 1983 und älter |
Pflichttraining
Alle Teilnehmer müssen am Samstag zwei Pflichttrainingsläufe absolvieren, dabei werden Registrierungen am Start und am Ziel vorgenommen. Nur mit den Registrierungen werden die Fahrer zu den Rennläufen zugelassen. Der Pflichttrainingslauf muss vom Streckenanfang, d.h. vom offiziellen Start beginnen.
Alle Teilnehmer müssen am Samstag zwei Pflichttrainingsläufe absolvieren, dabei werden Registrierungen am Start und am Ziel vorgenommen. Nur mit den Registrierungen werden die Fahrer zu den Rennläufen zugelassen. Der Pflichttrainingslauf muss vom Streckenanfang, d.h. vom offiziellen Start beginnen.
Schutzbekleidung
Alle Teilnehmer müssen im Training und in den Rennläufen folgende Schutzkleidung tragen:
- Ellbogenschützer
- Knieschützer
- Rücken- und Brustprotektor
- Integralhelm (Empfehlung: Doppel-D Sicherheitsverschluss)
- Handschuhe mit langen Fingern
Zusätzlich wird ein Neck Brace empfohlen.
Bei Nichteinhaltung erfolgt die sofortige Disqualifikation. Für die Einhaltung sind die jeweiligen Rennveranstalter verantwortlich.
Alle Teilnehmer müssen im Training und in den Rennläufen folgende Schutzkleidung tragen:
- Ellbogenschützer
- Knieschützer
- Rücken- und Brustprotektor
- Integralhelm (Empfehlung: Doppel-D Sicherheitsverschluss)
- Handschuhe mit langen Fingern
Zusätzlich wird ein Neck Brace empfohlen.
Bei Nichteinhaltung erfolgt die sofortige Disqualifikation. Für die Einhaltung sind die jeweiligen Rennveranstalter verantwortlich.
Technischer Zustand der Sportgeräte
Jeder Teilnehmer ist laut Sportordnung für den einwandfreien Zustand seines eingesetzten Materials am Fahrrad und auch seiner Schutzbekleidung selbst verantwortlich. Es darf nur Material verwendet werden, welches für diese Belastung ausgelegt ist. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw. Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die Schutzbekleidung muss die CE-Kennzeichnung enthalten.
Jeder Teilnehmer ist laut Sportordnung für den einwandfreien Zustand seines eingesetzten Materials am Fahrrad und auch seiner Schutzbekleidung selbst verantwortlich. Es darf nur Material verwendet werden, welches für diese Belastung ausgelegt ist. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw. Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die Schutzbekleidung muss die CE-Kennzeichnung enthalten.
Siegerehrung
Die besten drei jeder Klasse werden ca. 30 Minuten nach Rennende am Sonntag geehrt. Eine nachträgliche Ausgabe von Pokalen und Sachpreisen ist ausgeschlossen.
Die besten drei jeder Klasse werden ca. 30 Minuten nach Rennende am Sonntag geehrt. Eine nachträgliche Ausgabe von Pokalen und Sachpreisen ist ausgeschlossen.
Preisgeld
Preisgelder werden direkt im Anschluss an die Siegerehrung in den Organisationsbüros ausgezahlt und müssen dort persönlich abgeholt werden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet diese nachträglich zu überweisen.
Das Preisgeld wird in allen lizenzierten Kategorien nach den Bestimmungen der UCI ausgezahlt.
Preisgelder werden direkt im Anschluss an die Siegerehrung in den Organisationsbüros ausgezahlt und müssen dort persönlich abgeholt werden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet diese nachträglich zu überweisen.
Das Preisgeld wird in allen lizenzierten Kategorien nach den Bestimmungen der UCI ausgezahlt.
Gesamtpreisgelder der Serie
| Platz | Elite Men |
Elite Women |
U17 male |
Masters | |
| 1 | CHF 400,00 | CHF 160,00 | CHF 120,00 | CHF 120,00 | |
| 2 | CHF 320,00 | CHF 120,00 | CHF 80,00 | CHF 80,00 | |
| 3 | CHF 200,00 | CHF 80,00 | CHF 60,00 | CHF 60,00 | |
| 4 | CHF 120,00 | ||||
| 5 | CHF 80,00 | ||||
| gesamt | CHF 1120,00 | CHF 360,00 | CHF 260,00 | CHF 260,00 | CHF 2000,00 |
Das Gesamtpreisgeld wird direkt im Anschluss an die Siegerehrung ausgezahlt und müssen persönlich unter Vorlage der Lizenz abgeholt werden. Eine nachträgliche Auszahlung ist ausgeschlossen.
Bei Punktgleichstand wird das Ergebnis des zuletzt gewerteten Rennens herangezogen.
Punktevergabe für die Gesamtwertung
Es werden alle drei Seeding Runs und Rennläufe gewertet, d.h. es gibt kein Streichergebnis.
Es werden alle drei Seeding Runs und Rennläufe gewertet, d.h. es gibt kein Streichergebnis.
Die Gesamtwertung wird auf www.ixsdownhillcup.com geführt.
Punktevergabe zum Rennlauf: Elite Men und Men bis zum 50. Platz
| Platz | Punkte | Platz | Punkte | Platz | Punkte | Platz | Punkte | Platz | Punkte | ||||
| 1 | 100 | 11 | 50 | 21 | 30 | 31 | 20 | 41 | 10 | ||||
| 2 | 85 | 12 | 48 | 22 | 29 | 32 | 19 | 42 | 9 | ||||
| 3 | 75 | 13 | 46 | 23 | 28 | 33 | 18 | 43 | 8 | ||||
| 4 | 70 | 14 | 44 | 24 | 27 | 34 | 17 | 44 | 7 | ||||
| 5 | 66 | 15 | 42 | 25 | 26 | 35 | 16 | 45 | 6 | ||||
| 6 | 62 | 16 | 40 | 26 | 25 | 36 | 15 | 46 | 5 | ||||
| 7 | 59 | 17 | 38 | 27 | 24 | 37 | 14 | 47 | 4 | ||||
| 8 | 56 | 18 | 36 | 28 | 23 | 38 | 13 | 48 | 3 | ||||
| 9 | 54 | 19 | 34 | 29 | 22 | 39 | 12 | 49 | 2 | ||||
| 10 | 52 | 20 | 32 | 30 | 21 | 40 | 11 | 50 | 1 |
Punktevergabe zum Rennlauf: Elite Women, Women, U17, Masters und Senior bis zum 20. Platz
| Platz | Punkte | Platz | Punkte | Platz | Punkte | Platz | Punkte | Platz | Punkte | ||||
| 1 | 35 | 5 | 17 | 9 | 12 | 13 | 8 | 17 | 4 | ||||
| 2 | 29 | 6 | 15 | 10 | 11 | 14 | 7 | 18 | 3 | ||||
| 3 | 24 | 7 | 14 | 11 | 10 | 15 | 6 | 19 | 2 | ||||
| 4 | 20 | 8 | 13 | 12 | 9 | 16 | 5 | 20 | 1 |
Punktevergabe zum Seeding Run: Elite Men und Men bis zum 30. Platz
| Platz | Punkte | Platz | Punkte | Platz | Punkte | Platz | Punkte | Platz | Punkte | ||||
| 1 | 60 | 7 | 30 | 13 | 18 | 19 | 12 | 25 | 6 | ||||
| 2 | 50 | 8 | 28 | 14 | 17 | 20 | 11 | 26 | 5 | ||||
| 3 | 43 | 9 | 26 | 15 | 16 | 21 | 10 | 27 | 4 | ||||
| 4 | 38 | 10 | 24 | 16 | 15 | 22 | 9 | 28 | 3 | ||||
| 5 | 35 | 11 | 22 | 17 | 14 | 23 | 8 | 29 | 2 | ||||
| 6 | 32 | 12 | 20 | 18 | 13 | 24 | 7 | 30 | 1 |
Punktevergabe zum Seeding Run: Elite Women, Women, U17, Masters und Senior bis zum 10. Platz
| Platz | Punkte | Platz | Punkte | Platz | Punkte | Platz | Punkte | Platz | Punkte | ||||
| 1 | 20 | 3 | 13 | 5 | 8 | 7 | 4 | 9 | 2 | ||||
| 2 | 16 | 4 | 10 | 6 | 6 | 8 | 3 | 10 | 1 |
UCI- Punkte (nur im Finale)
Die Punkte werden von den eingesetzten Kommissären bei der UCI eingereicht.
Die Punkte werden von den eingesetzten Kommissären bei der UCI eingereicht.
Einsprachen
Einsprachen gegen das Ergebnis oder gegen Disqualifikationen sowie Anzeigen zu Regelverstößen sind an die offiziellen Kommissäre zu richten.
Einsprachen gegen das Ergebnis oder gegen Disqualifikationen sowie Anzeigen zu Regelverstößen sind an die offiziellen Kommissäre zu richten.
Haftungsausschluss
Es wird besonders auf die Sicherheitsbestimmungen im Regelwerk der UCI hingewiesen.
Es wird besonders auf die Sicherheitsbestimmungen im Regelwerk der UCI hingewiesen.
Verantwortlichkeit
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz gegen mögliche Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden können, abzuschließen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Rücksicht auf andere Personen und gegenüber der Umwelt zu nehmen.
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz gegen mögliche Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden können, abzuschließen.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet Rücksicht auf andere Personen und gegenüber der Umwelt zu nehmen.
Haftungsverzicht
Die Teilnehmer verzichten mit Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen: den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer sowie irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Meldung gegenüber dem Veranstalter wirksam. Darüber hinaus entstehen keine Ansprüche, insbesondere nicht gegenüber der intercycle AG, der Hostettler GmbH und der Racement GmbH. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.
Der Unterzeichner der Anmeldung erkennt die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und sonstiger veranstaltungsspezifischen Festlegungen sowie die vorstehenden Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsverzichts an und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen.
Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in vollem Umfang zutreffend sind.
Die Teilnehmer verzichten mit Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen: den Veranstalter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer sowie irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen.
Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Meldung gegenüber dem Veranstalter wirksam. Darüber hinaus entstehen keine Ansprüche, insbesondere nicht gegenüber der intercycle AG, der Hostettler GmbH und der Racement GmbH. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen.
Der Unterzeichner der Anmeldung erkennt die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und sonstiger veranstaltungsspezifischen Festlegungen sowie die vorstehenden Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsverzichts an und verpflichtet sich, diese genauestens zu befolgen.
Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in vollem Umfang zutreffend sind.
Zulassung
Die Rennleitung behält sich die Zulassung eines jeden einzelnen Starters zu den Rennen grundsätzlich vor.
Die Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Veranstalters oder von ihm eingesetzten Personals Folge zu leisten.
Entscheidungsbefugt zu allen Reglements und deren Vollstreckung ist ausschließlich der Renndirektor des ausrichtenden Veranstalters oder die von ihm beauftragte Vertretung.
Die Rennleitung behält sich die Zulassung eines jeden einzelnen Starters zu den Rennen grundsätzlich vor.
Die Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Veranstalters oder von ihm eingesetzten Personals Folge zu leisten.
Entscheidungsbefugt zu allen Reglements und deren Vollstreckung ist ausschließlich der Renndirektor des ausrichtenden Veranstalters oder die von ihm beauftragte Vertretung.
Datenschutz
Die Teilnehmer erlauben mit ihrer Anmeldung zum Rennen der Cuporganisation und den Veranstaltern personenbezogene Daten für Aktionen zu verwenden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehen. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt ein, dass ohne Vergütungsanspruch Bild- und Videomaterial aus dem Wettbewerb uneingeschränkt veröffentlicht und an Pressevertreter weitergereicht sowie für Marketingaktivitäten verwendet werden können, auch soweit er selbst abgebildet ist.
Die Teilnehmer erlauben mit ihrer Anmeldung zum Rennen der Cuporganisation und den Veranstaltern personenbezogene Daten für Aktionen zu verwenden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehen. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt ein, dass ohne Vergütungsanspruch Bild- und Videomaterial aus dem Wettbewerb uneingeschränkt veröffentlicht und an Pressevertreter weitergereicht sowie für Marketingaktivitäten verwendet werden können, auch soweit er selbst abgebildet ist.






